Am 24.02.2016 ist still und heimlich ein neues Gesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll die Verbraucher vor unseriösen Firmen im Internet schützen. Nur bedeutet dies jetzt auch, dass alle Webmaster (Webseitenbetreiber) wegen dieses gesetzes abgemahnt werden können, wenn keine Datenschutzerklärung vorhanden ist.
Warum Webmaster jetzt handeln müssen!
Nicht nur die großen Unternehmen und Onlineshops können abgemahnt werden, sondern auch der kleine private Webseitenbetreiber, wenn keine vollständige Datenschutzerklärung auf der Internetseite eingebunden ist.
Aber es kann doch keiner Daten angeben!
Und denoch kann es zu einer Abmahnung kommen. Denn Datenschützer zählen nicht nur Namen, Emailadresse, Anschrift und Telefonnummer zu den personenbezogenen Daten. Zu diesen Daten gehört auch die IP-Adresse des Besuchers. Und diese wird unweigerlich in den Serverlogs festgehalten. Auch die Daten, die mittels der Besucheranalysen im insbesonderen durch Google Analytics oder dem Facebook-Button weitergegeben werden gehören zu den personenbezogenen Daten. Den dort wird zu den besuchten Internetseiten auch die IP-Adresse mit gespeichert. Für letzteres muss sogar noch ein spezifischer Text in der Datenschutzerklärung stehen.
Und dies führt dazu, dass eben auch eine rein private Homepage eine Datenschutzerklärung benötigt.
Quelle: http://seiten.e-recht24.de/datenschutz/?utm_source=eRecht24&utm_medium=E-Mail&utm_term=SNL&utm_content=NLAD7&utm_campaign=SNL022016#lp-pom-box-209
Welches Gesetz denn?
Verfolge schon länger die Seite von e-Recht24 und auch deren Newsletter und war daher Rechtzeitig gewarnt. Habe aber schon immer auch auf meinen privaten Seiten diese Hinweise angegeben.
Bin ja nicht erst seit gestern in der IT tätig sondern schon seit - hmm - Ewigkeiten, lange bevor es überhaupt PC's gab ... ;)
Bei allen Projekten an denen ich je beteiligt war, fing ich aus Prinzip zuerst mit dem Impressum/Datenschutzerklärung an. Denn danach kann man sich mit dem Rest ein bisschen Zeit lassen.
Es war abzusehen, dass so was irgendwann auch für nicht kommerzielle Seiten zur Pflicht wird. - Ob es jedoch Sinn macht, eine Datenschutzerklärung bei einer “Webvisitenkarte“, z.B. Maler Hubert seine Fratze präsentiert und was der macht und seine Telefonnummer oder ob es Sinn macht bei Jemanden, der Fotos von seinen Katzen auf seine kleine (HTML-)Seite lädt um die Welt mit noch mehr Viechern zu beglücken, kann man geteilter Meinung sein...